Nutzungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich:

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Vergabe von Tertialplätzen für das Praktische Jahr (PJ) gem. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 § ÄAppO als Teil der ärztlichen Ausbildung über die Webseite www.pj-portal.de. Für die Nutzung von www.pj-portal.de ist es notwendig, dass Sie als Nutzer/Nutzerin die nachfolgenden Nutzungsbedingungen lesen und akzeptieren.

Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen ausdrücklich einverstanden.

§ 2 Unsere Kontaktdaten:

Betreuung und Entwicklung des Portals:

Universität Münster

Institut für Ausbildung und Studienangelegenheiten (IfAS)

Albert-Schweitzer-Campus 1 / Gebäude A6 48149 Münster

Telefon: +49 251 83 58902

Fax: +49 251 83 58933

E-Mail: studiendekan@uni-muenster.de

Betreiber:

Medizinischer Fakultätentag der Bundesrepublik Deutschland e.V. – der Verband der Medizinischen Fakultäten

Alt-Moabit 96, 10559 Berlin, Deutschland

Tel: +49 30 6449 8559 0

Web: https://www.medizinische-fakultaeten.de

E-Mail: verband@medizinische-fakultaeten.de

Vereins-Nr: Amtsgericht Charlottenburg VR 30618 B

USt.-ID: Finanzamt Berlin für Körperschaften DE297379569

Der Medizinische Fakultätentag (MFT) ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und Zusammenschluss der medizinischen Ausbildungsstätten, die einen universitären Status haben. Vertreten wird der MFT durch den Vorstand: Prof. Dr. Matthias Frosch (Präsident), Prof. Dr. Martina Kadmon (Vizepräsidentin), Prof. Dr. Thomas Wirth (Schatzmeister), Dr. Frank Wissing (Generalsekretär)

§ 3 Inhalt:

Zur Nutzung von www.pj-portal.de müssen die Studierenden sich zunächst registrieren und ihre Daten eingeben. Die von den Studierenden bei der Registrierung einzugebenden Daten belaufen sich auf Namen, Geburtsdatum, Geburtsort, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Passwort sowie in Einzelfällen auf die Begründung von Härtefallanträgen. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, haben die Studierenden die Möglichkeit, sich über das Angebot an PJ-Tertialplätzen zu informieren. Die Validierung der im PJ-Portal registrierten Studierenden als ordentlich immatrikulierte Medizinstudierende sowie die gemäß § 27 ÄAppO erforderliche Mindest-Fachsemesterzahl erfolgt durch die Heimat-Universität des jeweiligen Studierenden, nach Registrierung des Studierenden im System. Sofern das System eine solche Bestätigung registriert, können die jeweiligen Studierenden im PJ-Portal PJ-Tertialplätze buchen. Im Rahmen der Validierung verwendete Daten werden nicht im System gespeichert. Einzig das Ergebnis der Überprüfung in Form der Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zum Vergabeverfahren wird im System hinterlegt. Für eine Wunschkombination kann ein Härtefallantrag gestellt werden. Dazu muss vom/von der Studierenden aus einer Liste ein Grund ausgewählt und eine kurze Begründung angegeben werden. Weitere Unterlagen zum Härtefall werden nicht über das System abgefragt, es wird nur das Ergebnis der Überprüfung des Härtefallantrags gespeichert. Für die Heimatuniversitäten der Studierenden ist einsehbar, welche oder welcher Studierende welches PJ-Tertialfach an welchem Lehrkrankenhaus gewählt hat. Universitäten, die zum Registrierungszeitpunkt einer oder eines Studierenden nicht am Vergabefahren über www.pj-portal.de teilnehmen, können im System keinerlei Daten einsehen. Ihre Teilnahme am PJ-Portal beschränkt sich auf die beschriebene Validierung. Universitäten und Lehrkrankenhäuser, die Studierende zur Absolvierung ihres Praktischen Jahres aufnehmen, können ausschließlich das gewählte Tertialfach sowie das gewählte Lehrkrankenhaus derjenigen Studierenden einsehen, die einen Tertialplatz an der betreffenden Universität bzw. dem betreffenden Lehrkrankenhaus zugeteilt bekommen haben. Ebenso können die Fakultätsadministrator:innen für die PJ-Organisation relevante Bemerkungen wie bspw. „Teilzeitquote“, „PJ Unterbrechung“ oder „andere Kohorte“, in die dafür vorgesehenen Felder hinzufügen, die nur von den Fakultätsadministrator:innen der jeweiligen Heimatuniversität und von dem oder der betroffenen Studierenden einsehbar sind. Zur Vergabe der PJ-Plätze wird den zugelassenen Studierenden eine zufällige Startzeit zugeteilt, um Überlastungen des Systems zu vermeiden. Ab diesem Startzeitpunkt können die Studierenden aus dem dann noch zur Verfügung stehenden Angebot an PJ-Plätzen eine gültige Fächerkombination buchen. Nach Abschluss der Buchungsphase werden die Ergebnisse von den teilnehmenden Universitäten abgerufen. Eine Universität erhält dabei zum einen die Buchungsinformationen für die zugeordneten Lehrkrankenhäuser, zum anderen die Buchungsinformationen der an der jeweiligen Universität eingeschriebenen Studierenden. Ein Jahr nach Beendigung des letzten Tertials eines Praktischen Jahres einer oder eines Studierenden, die oder der sich auf www.pj-portal.de registriert hat, werden sämtliche auf der Grundlage der Registrierung bekanntgewordenen personenbezogenen Daten vollständig und endgültig gelöscht. Damit einher geht der Verlust der Nutzbarkeit der jeweiligen PJ-Portal-Accounts der Studierenden. Das lehrkrankenhausbezogene Wahlverhalten universitätsbezogener Studierendengruppen kann zu Qualitätsverbesserungszwecken, ohne dass Rückschlüsse auf einzelne Studierende möglich sind, nachgehalten werden.

§ 4 Gewährleistung:

Der Medizinische Fakultätentag übernimmt keine Gewähr für Systemabstürze und Datenverlust. Insbesondere übernimmt der Medizinische Fakultätentag keine Gewähr für eine tatsächliche Zuteilung eines auf dem PJ-Portal gewählten PJ-Platzes.

§ 5 Haftung:

Der Medizinische Fakultätentag übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der für die Zuteilung eines PJ-Platzes bereitgestellten Informationen/Daten durch den Nutzer oder Dritte. Haftungsansprüche gegen den Medizinischen Fakultätentag, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht werden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Medizinischen Fakultätentages kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

§ 6 Anwendbares Recht:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 7 Sonstiges:

Bitte lesen Sie auch unsere Datenschutzinformationen sorgfältig durch.